Mitgliedschaft

 
Le Souvenir français ist ein 1887 gegründeter und am 1. Februar 1906 als gemeinnützig anerkannter Verein, der das Gedenken an all jene ehrt, die für Frankreich gestorben sind, egal ob Franzosen oder Ausländer.

Bedingungen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft steht jeder volljährigen natürlichen Person und jeder juristischen Person (mit Angabe einer natürlichen Person als Hauptansprechpartner) offen, die den "Souvenir Français en Allemagne" und die damit verfolgten Ziele unterstützen möchte. Vertretung in Deutschland von "Le Souvenir Français", einem in Frankreich als gemeinnützig anerkannten Verein, "Le Souvenir Français en Allemagne" ist eine Generaldelegation im Sinne der Artikel 14 und 15 der Statuten des Souvenir Français.

Durch Ihren Beitritt und die Zahlung Ihres Mitgliedsbeitrags werden Sie Mitglied der deutschen Delegation von "Souvenir Français".

Mitgliedsbeitrag

die Einzelmitgliedschaft
in Höhe von 30 Euro

ein kombinierter Beitrag für Paare
in Höhe von 50 Euro

ein Mitgliedsbeitrag für juristische Personen
(Vereine, Firmen...)
in Höhe von 100 Euro


Sie können uns auch als Fördermitglied unterstützen, indem Sie einen Mitgliedsbeitrag von mehr als 100 Euro zahlen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an uns, um dies zu besprechen.

Die Mitgliedschaft ist für Schüler und Studenten kostenlos.

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich und im Voraus, am 1. Januar des betreffenden Jahres fällig.

Um beizutreten, füllen Sie das untenstehende Formular aus. Sobald Sie Ihre Daten validiert haben, werden Sie auf die Seite zur Zahlungsanweisung des Mitgliedsbeitrags weitergeleitet. Ihre Mitgliedschaft wird mit Eingang der Zahlung auf dem Bankkonto des Vereins wirksam.
Alles klar? Jetzt geht's zum nächsten Schritt. Wählen Sie zunächst die Art der Mitgliedschaft:

Jahresbeitrag zahlen

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DATENSCHUTZ

Jeder Internetbenutzer, der persönliche Daten über sich auf der Website hinterlegt hat, hat das Recht auf Opposition (Art. 38 des Gesetzes), auf Auskunft (Art. 39, 41 und 42 des Gesetzes) und auf Berichtigung (Art. 40 des Gesetzes). So kann er verlangen, dass alle ihm betreffenden Informationen, die ungenau, unvollständig, mehrdeutig oder veraltet sind oder deren Sammlung oder Nutzung, Mitteilung oder Aufbewahrung verboten ist, berichtigt, ergänzt, geklärt, aktualisiert oder gelöscht werden. Jeder Internetbenutzer kann diese Rechte ausüben, indem er sich an Le Souvenir Français en Allemagne wendet.